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   BSG, 09.03.1994 - 3/1 RK 7/93   

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BSG, 09.03.1994 - 3/1 RK 7/93 (https://dejure.org/1994,12863)
BSG, Entscheidung vom 09.03.1994 - 3/1 RK 7/93 (https://dejure.org/1994,12863)
BSG, Entscheidung vom 09. März 1994 - 3/1 RK 7/93 (https://dejure.org/1994,12863)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 08.06.1993 - 1 RK 17/92

    Schwerpflegebedürftigkeit - Querschnittslähmung

    Auszug aus BSG, 09.03.1994 - 1 RK 7/93
    Ob Schwerpflegebedürftigkeit vorliegt, wie sie nach Erlaß des angefochtenen Urteils in den Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8. Juni 1993 - 1 RK 17/92 -(SozR 3-2500 § 53 Nr. 2) sowie - 1 RK 43/92 - und vom 30. September 1993 - 4 RK 1/92 - umschrieben wurde, läßt sich erst nach weiteren Tatsachenermittlungen beurteilen.

    Der erkennende Senat hat im Anschluß an das Urteil des 1. Senats vom 8. Juni 1993 (SozR 3-2500 § 53 Nr. 2) entschieden, daß die Zugehörigkeit zu einer Behindertengruppe, der die Pflegezulage des § 35 BVG nach den Stufen 4 bis 6 zusteht, ein Anzeichen für das Vorliegen von Schwerpflegebedürftigkeit ist.

  • BSG, 30.09.1993 - 4 RK 1/92

    Schwerpflegebedürftigkeit - Feststellungsurteil - Richtlinie - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 09.03.1994 - 1 RK 7/93
    Ob Schwerpflegebedürftigkeit vorliegt, wie sie nach Erlaß des angefochtenen Urteils in den Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8. Juni 1993 - 1 RK 17/92 -(SozR 3-2500 § 53 Nr. 2) sowie - 1 RK 43/92 - und vom 30. September 1993 - 4 RK 1/92 - umschrieben wurde, läßt sich erst nach weiteren Tatsachenermittlungen beurteilen.

    Der 4. Senat des BSG hat in seinem Urteil vom 30. September 1993 (aaO) die typischen Verrichtungen anhand eines Katalogs aufgelistet.

  • BSG, 28.11.1978 - 4 RJ 130/77

    Rückforderung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Verschulden eines

    Auszug aus BSG, 09.03.1994 - 1 RK 7/93
    In der Rechtsprechung (vgl BSGE 47, 180 [BSG 28.11.1978 - 4 RJ 130/77] = SozR 2200 § 1301 Nr. 8) und in der Literatur (vgl Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl 1986, § 144 V mwN) ist zwar anerkannt, daß unbestimmte Rechtsbegriffe, die einen individuellen Beurteilungsmaßstab vorschreiben oder einen bestimmten Grad eines Zustandes oder ein bestimmtes Maß einer Beeinträchtigung voraussetzen, bei der Rechtsanwendung durch den Tatrichter nur einer eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegen.

    Denn tragender Grund für die eingeschränkte Revisibilität unbestimmter Rechtsbegriffe wie der groben Fahrlässigkeit (BSGE 47, 180 [BSG 28.11.1978 - 4 RJ 130/77]), des wichtigen Grundes (BGHZ 4, 108; BAG AP Nr. 3 bis 8 zu § 626 BGB) oder der unwesentlichen Beeinträchtigung (BGHZ 111, 63) ist der, daß es um die Beurteilung individueller, auf andere Lebenssachverhalte nicht übertragbarer Verhältnisse geht.

  • BSG, 08.06.1993 - 1 RK 43/92

    Gewährung von Erholungsurlaub an den Pfleger eines Schwerstpflegebedürftigen in

    Auszug aus BSG, 09.03.1994 - 1 RK 7/93
    Ob Schwerpflegebedürftigkeit vorliegt, wie sie nach Erlaß des angefochtenen Urteils in den Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8. Juni 1993 - 1 RK 17/92 -(SozR 3-2500 § 53 Nr. 2) sowie - 1 RK 43/92 - und vom 30. September 1993 - 4 RK 1/92 - umschrieben wurde, läßt sich erst nach weiteren Tatsachenermittlungen beurteilen.

    Wie der 1. Senat mit Urteil vom 8. Juni 1993 (1 RK 43/92) entschieden hat, können die Voraussetzungen des § 53 SGB V auch dann erfüllt sein, wenn der Versicherte die Verrichtungen des täglichen Lebens zwar noch motorisch ausführen kann, wegen der bestehenden Steuerungsunfähigkeit aufgrund einer geistigen Behinderung aber bei diesen Verrichtungen in hohem Maße der Aufforderung, Anleitung und Kontrolle durch eine Pflegeperson bedarf.

  • BSG, 09.02.1994 - 1 RK 45/92

    Schwerstpflegebedürftige - Pflegekatalog

    Auszug aus BSG, 09.03.1994 - 1 RK 7/93
    Die Gruppenzugehörigkeit ist vielmehr erst bei der Gesamtabwägung zu berücksichtigen (Urteil vom 9. Februar 1994, 3/1 RK 45/92).
  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus BSG, 09.03.1994 - 1 RK 7/93
    Die Leistungen sollen den Pflegebedürftigen und die pflegenden Angehörigen entlasten und Heimeinweisungen vermeiden (BT-Drucks 11/2237 S 182).
  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89

    Begriff der wesentlichen Geräuschimmissionen; Ansprüche bei Volksfestlärm;

    Auszug aus BSG, 09.03.1994 - 1 RK 7/93
    Denn tragender Grund für die eingeschränkte Revisibilität unbestimmter Rechtsbegriffe wie der groben Fahrlässigkeit (BSGE 47, 180 [BSG 28.11.1978 - 4 RJ 130/77]), des wichtigen Grundes (BGHZ 4, 108; BAG AP Nr. 3 bis 8 zu § 626 BGB) oder der unwesentlichen Beeinträchtigung (BGHZ 111, 63) ist der, daß es um die Beurteilung individueller, auf andere Lebenssachverhalte nicht übertragbarer Verhältnisse geht.
  • BGH, 30.11.1951 - II ZR 109/51

    Ausschluß aus einer offenen Handelsgesellschaft

    Auszug aus BSG, 09.03.1994 - 1 RK 7/93
    Denn tragender Grund für die eingeschränkte Revisibilität unbestimmter Rechtsbegriffe wie der groben Fahrlässigkeit (BSGE 47, 180 [BSG 28.11.1978 - 4 RJ 130/77]), des wichtigen Grundes (BGHZ 4, 108; BAG AP Nr. 3 bis 8 zu § 626 BGB) oder der unwesentlichen Beeinträchtigung (BGHZ 111, 63) ist der, daß es um die Beurteilung individueller, auf andere Lebenssachverhalte nicht übertragbarer Verhältnisse geht.
  • BSG, 10.09.1987 - 12 RK 42/86

    Zum Unterschied zwischen den anerkannten Werkstätten und Tagesförderstätten nach

    Auszug aus BSG, 09.03.1994 - 1 RK 7/93
    Die Aufnahme des Behinderten in den Arbeitsbereich setzt gemäß § 54 Abs. 1 und 3 SchwbG iVm § 5 SchwbWV voraus, daß er ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen kann; der Behinderte muß "werkstattfähig" sein (vgl zum Begriff BSGE 62, 149, 153 [BSG 10.09.1987 - 12 RK 42/86] = SozR 5085 § 1 Nr. 4).
  • BSG, 14.12.1994 - 3 RK 14/94

    Pflegegeld - Zeitaufwand - Kinder - geistige Behinderung - Down-Syndrom -

    "Schwerpflegebedürftigkeit" ist, wie der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des 1. und 4. Senats des BSG (SozR 3-2500 § 53 Nr. 2 und 4) bereits wiederholt (SozR 3-2500 § 53 Nr. 5 und 6; Urteile vom 9. März 1994, 3/1 RK 7/93 Die Leistungen 1995, 35; und 3/1 RK 44/93 Die Leistungen 1995, 31 sowie Urteile vom 14. September 1994, 3/1 RK 19/93 und 3/1 RK 35/93) dargelegt hat, ein gerichtlich voll überprüfbarer Rechtsbegriff.

    Das LSG ist zu Unrecht davon ausgegangen, die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit seien an den Inhalt der von den Spitzenverbänden der Krankenkassen erlassenen Richtlinien zur Abgrenzung des Personenkreises der Schwerpflegebedürftigen rechtlich gebunden (vgl hierzu im einzelnen: SozR 3-2500 § 53 Nr. 6 und die Urteile vom 9. März 1994, aaO).

    Die insoweit zu berücksichtigenden Tätigkeiten des täglichen Lebens hat das BSG, ausgehend von den Richtlinien der Spitzenverbände der KKn, in einem Katalog von insgesamt 18 Verrichtungen zusammengefaßt (vgl hierzu die Urteile des erkennenden Senats SozR 3-2500 § 53 Nrn 5 und 6; Urteile vom 9. März 1994, 3/1 RK 7/93 und 44/93).

  • BSG, 14.12.1994 - 3 RK 9/94

    Schwerpflegebedürftigkeit bei Kleinkindern

    "Schwerpflegebedürftigkeit" ist, wie der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des 1. und 4. Senats des BSG (SozR 3-2500 § 53 Nr. 2 und 4) bereits wiederholt (SozR 3-2500 § 53 Nrn 5 und 6; Urteile vom 9. März 1994, 3/1 RK 7/93 und 44/93; Urteile vom 14. September 1994, 3/1 RK 19/93 und 3/1 RK 35/93) dargelegt hat, ein gerichtlich voll überprüfbarer Rechtsbegriff.

    Die insoweit bei erwachsenen Versicherten zu berücksichtigenden Tätigkeiten des täglichen Lebens hat das Bundessozialgericht (BSG), ausgehend von den Richtlinien der Spitzenverbände der KKn, in einem Katalog von insgesamt 18 Verrichtungen zusammengefaßt (vgl hierzu die Urteile des erkennenden Senats SozR 3-2500 § 53 Nrn 5 und 6; Urteile vom 9. März 1994, 3/1 RK 7/93 und 44/93).

  • BSG, 14.12.1994 - 3 RK 7/94

    Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei einem unter dem Down-Syndrom leidenden

    Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit sind an den Inhalt von Richtlinien zur Abgrenzung des Personenkreises der Schwerpflegebedürftigkeit, wie sie etwa von den Spitzenverbänden der KKn erlassen worden sind (Richtlinien vom 9. August 1989 ; vom 8. Oktober 1990 ; Rundschreiben vom 28. November 1990 ), rechtlich nicht gebunden (BSGE 73, 146, 149 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 4; BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 6 und Urteile vom 9. März 1994 - 3/1 RK 7/93 = Die Leistungen 1995, 35, und - 3/1 RK 44/93 = Die Leistungen 1995, 31).

    Für Erwachsene hat der Senat bereits entschieden, daß ein Behinderter, der wegen des regelmäßigen Aufenthaltes in einer Werkstatt für Behinderte (WfB) zumindest an Werktagen über mehrere Stunden im häuslichen Bereich keinen Pflegeaufwand verursacht, nicht schon aus diesem Grund als nicht schwerpflegebedürftig angesehen werden kann (Urteil vom 9. März 1994 - 3/1 RK 7/93).

    Zur Beurteilung der Schwerpflegebedürftigkeit erwachsener Personen hat die Rechtsprechung in Anlehnung an die erwähnten Richtlinien der Spitzenverbände (aaO) einen Katalog von typischen Verrichtungen aufgestellt, für die zu prüfen ist, ob der Behinderte sie ohne fremde Hilfe verrichten kann (BSG SozR 3-2500 § 53 Nrn 5 und 6; Urteile vom 9. März 1994 - 3/1 RK 7/93 und 44/93).

  • SG Kassel, 21.05.2003 - S 12/P 31/01
    Bei einem Erwachsenen kommt es in diesen Fällen insoweit z.B. darauf an, ob und inwieweit die Notwendigkeit zur ständigen Aufforderung, Anleitung und Kontrolle oder auch zu aktiver Hilfe besteht (vgl. BSG, Urteil vom 8. Juni 1993, 1 RK 43/92 = USK 9369, S. 337 ff.; BSG, Urteil vom 9. März 1994, 3/1 RK 7/93; BSG, Urteil vom 9. März 1994, 3/1 RK 12/93; BSG, Urteil vom 8. März 1995, 9 RVs 5/94 = NZS 1995, S. 571 ff., BSG, Urteil vom 26. November 1998, B 3 P 12/97 R).

    Dies ist etwa der Fall, wenn bei der Mundpflege die Aufforderung, die Zähne zu putzen, nicht ausreicht, sondern Einzelanweisungen nach der Art erforderlich sind, dass die Zahnpastatube aufzuschrauben ist, oder wenn die Pflegeperson den Vorgang und das Ergebnis jeweils kontrollieren muss, oder wenn zum Anziehen die bloße Aufforderung nicht ausreicht, sondern die Kleidungsstücke jeweils vorsortiert werden müssen, bzw. eine nachfolgende Kontrolle erforderlich ist (vgl. hierzu BSG, Urteile vom 9. März 1994, 3/1 RK 12/93 und 3/1 RK 7/93 und BSG, Urteil vom 26. November 1998, B 3 P 12/97 R).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2015 - L 11 KR 5141/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenrecht - Verschuldenskosten gem § 192 Abs 1

    Welche Behandlungsmaßnahmen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen und welche davon ausgenommen und damit der Eigenverantwortung des Versicherten zugeordnet werden, unterliegt aus verfassungsrechtlicher Sicht einem weiten gesetzgeberischen Ermessen, denn ein Gebot zu Sozialversicherungsleistungen in einem bestimmten sachlichen Umfang lässt sich dem Grundgesetz nicht entnehmen (BSG 08.03.1995, 1 RK 7/93, BSGE 76, 40, 42 = SozR 3-2500 § 30 Nr. 5; BSG 28.03.2000, B 1 KR 11/98 R, BSGE 86, 54 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 14).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.04.2013 - L 11 KR 4024/11
    Welche Behandlungsmaßnahmen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen und welche davon ausgenommen und damit der Eigenverantwortung des Versicherten zugeordnet werden, unterliegt aus verfassungsrechtlicher Sicht einem weiten gesetzgeberischen Ermessen, denn ein Gebot zu Sozialversicherungsleistungen in einem bestimmten sachlichen Umfang lässt sich dem Grundgesetz nicht entnehmen (BSG 08.03.1995, 1 RK 7/93, BSGE 76, 40, 42 = SozR 3-2500 § 30 Nr. 5; BSG 28.03.2000, B 1 KR 11/98 R, BSGE 86, 54 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 14).
  • BSG, 14.12.1994 - 1 RK 65/93

    Isolierte Feststellung - Schwerstpflegebedürftigkeit - Rechtsschutzinteresse

    Die für die Beurteilung bei erwachsenen Versicherten zu berücksichtigenden Tätigkeiten des täglichen Lebens hat das BSG , ausgehend von den Richtlinien der Spitzenverbände der KKn, in einem Katalog von insgesamt 18 Verrichtungen zusammengefaßt (vgl hierzu die Urteile des erkennenden Senats SozR 3-2500 § 53 Nrn 5 und 6; Urteile vom 9. März 1994, 3/1 RK 7/93 und 44/93).
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